Brandschutz
Die Mindestanforderungen an den vorbeugenden Brandschutz sind in allen Bundesländern durch die entsprechenden Landesbauordnungen und weitere Regelwerke festgelegt.
Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts ist für ein Gebäude unter anderem dann erforderlich, wenn:
von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll
oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung ( z.B. Sonder- oder Industriebau,
Alten-und Pflegeheime, Krankenhäuser etc.) handelt.
Wir fassen die Schutzziele:
in einem wirtschaftlichen Konzept für Sie zusammen!
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